Lotto-Reglement

vom 27. November 2013

Gestützt auf das Kantonale Lotteriegesetz vom 4. Mai 1993 und die Kantonale Lotterieverordnung vom 20. Oktober 2004 erlässt die Hornussergesellschaft Krauchthal-Hub das nachfolgende Spielreglement:

1. Lotto-Karten / Kartenverkauf

1.1

Die Lotto-Karten können mit Bargeld, durch Abgabe von Bon oder mit der Dauerkarte bezahlt werden.


1.2

Die Dauerkarte kann nur vor Spielbeginn gelöst werden und berechtigt den Spieler gemäss der gelösten Anzahl Karten damit alle Gänge (ganzer Abend oder Nachmittag) zu spielen.

Dauerkarten sind nicht Übertrag- oder Teil bar.


1.3

Der Preis pro gekaufte Lotto-Karte beträgt.

  • bei Barzahlung CHF 1.50/Karte
  • bei Abgabe eines Bons CHF 1.36/Karte
  • mit der Dauerkarte CHF —.80/Karte (Durchschnittswert)

1.4

Verkauf: Einzelkarten können direkt beim Lotto-Kontrolleur bar bezahlt werden. Bei der Eingangskasse oder beim Lotto-Kontrolleur können Sets à 11 Bon zu CHF 15.— erworben werden. Nicht eingelöste Bons werden zum Preis von CHF 1.50 wieder zurückerstattet. Die Dauerkarten können bei der Eingangskasse bezogen werden. Der Preis für die Dauerkarte wird je nach Anzahl Karten berechnet.


1.5

Zum Spiel sind nur die zur Verfügung gestellten Karten zugelassen (eigene sind nicht erlaubt). Bons und Dauerkarten sind nur die der HG Krauchthal-Hub zugelassen.


2. Spielregeln

2.1

Wer zuerst 1 Zeile waagrecht abgedeckt hat, ruft "Karton" oder "Lotto". Anschliessend wird weitergespielt. Wer nun auf der gleichen Karte 2 Zeilen waagrecht abgedeckt hat, ruft wiederum "Karton" oder "Lotto". Danach wird erneut weitergespielt, bis ein Spieler auf einer Karte alle Zahlen abgedeckt hat, dann ruft er/sie "Karton" oder "Lotto".


2.2

Die Ankündigung eines "Karton"/"Lotto" muss durch den/die Lottospieler/in unmittelbar auf die zuletzt abgelesene Zahl erfolgen. Sobald die nächste Zahl gelesen ist, sind verpasste "Karton"/"Lotto" ungültig und verfallen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf einen Preis.


2.3

Bei der Kontrolle eines "Karton"/"Lotto" wird deshalb immer die zuletzt gelesene Zahl zuerst kontrolliert.


2.4

Sollte bei der Kontrolle nach einem "Karton"/"Lotto" eine Zahl nicht korrekt abgedeckt worden sein, so geht das Spiel unvermindert weiter. Das zu frühe Abräumen der Karten liegt in der Verantwortung des Spielers.


3. Preise

3.1

Die einzelnen Lotto-Gänge enthalten mindestens 3 Preise. Bei mehreren, gleichzeitig gemeldeten"Karton"/"Lotto" wird die Reihenfolge ausgelost. Die höchst gezogene Zahl erhält den jeweilig vorgesehenen Gang-Preis. Alle anderen erhalten einen Gutschein von CHF 20.-.


3.2

Die Preise werden jedem Gewinner sofort abgegeben. Diese können nicht umgetauscht werden.


4. Sonderfälle

4.1

Über eintretende Fälle, die in diesem Reglement nicht oder nicht abschliessend geregelt sind, entscheidet das Lottokomitee. Seine Entscheide sind endgültig.